Hundeversicherungen

Im Bereich der Hundeversicherungen werden drei Arten von Versicherungen angeboten. Zum eine kann der Tierhalter eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Verursacht der Hund einen Haftpflichtschaden, indem er sich beispielsweise von der Leine losreißt, auf die Straße rennt und dadurch einen Verkehrsunfall verursacht, so reguliert die Hundehaftpflichtversicherung diesen Schaden.

Die Versicherungssummen sollte ähnlich wie bei der Privat-Haftpflichtversicherung gewählt werden und sollten daher mindestens drei Millionen Euro bei Sach- oder Personenschäden betragen.

Die zweite Art von Hundeversicherungen sind zum anderen die Krankenversicherungen, welche in Krankenvollkosten-Versicherungen und Hunde-OP-Krankenversicherungen eingeteilt werden.
Bei der Krankenvollversicherung als eine Art von Hundeversicherungen, werden alle ambulanten und stationären Behandlungen des Hundes bis zu einem bestimmten jährlichen Höchstbetrag erstattet.
Auch Medikamente und Impfungen sind oftmals in den Leistungen enthalten.

Wer keine Krankenvollversicherung in Anspruch nehmen möchte, hat als weitere Alternative im Rahmen der Hundeversicherungen die Möglichkeit, eine reine Hunde-OP-Krankenversicherung abzuschließen. Diese erstattet allerdings alle Kosten einer Operation ohne Höchstbeträge und ist im Vergleich zur Krankenvollversicherung eine deutlich preisgünstigere Form der Hundeversicherungen.